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   LG Aachen, 31.10.2012 - 11 O 98/10   

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https://dejure.org/2012,58802
LG Aachen, 31.10.2012 - 11 O 98/10 (https://dejure.org/2012,58802)
LG Aachen, Entscheidung vom 31.10.2012 - 11 O 98/10 (https://dejure.org/2012,58802)
LG Aachen, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 11 O 98/10 (https://dejure.org/2012,58802)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2012 - 11 O 98/10
    Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite ist nach einem groben Behandlungsfehler nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist, sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt, oder der Patient durch sein Verhalten eine selbstständige Komponente für den Handlungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (st. Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 2008, 1304).
  • OLG Köln, 16.09.2010 - 5 W 30/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2012 - 11 O 98/10
    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes kann auf die oben dargestellten Grundsätze und auf die Erwägungen des Oberlandesgerichts Köln in dem Beschluss vom 16.09.2010 - 5 W 30/10, mit dem vorliegend den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, Bezug genommen werden.
  • LG Köln, 12.12.2007 - 25 O 592/01

    Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche wegen Fehlern bei der

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2012 - 11 O 98/10
    Soweit die Klägerin zu 2. auf die Entscheidung LG Köln vom 12.12.2007 - 25 O 592/01 bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2012, 30. Aufl., Nr. 1758 verweist, ist der zugrunde liegende Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 12.07.2017 - 5 U 144/16

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten

    b) Als haftungsbegründendes Schadensereignis kann ein Unfallgeschehen oder jedes andere Schadensereignis und damit auch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung in Betracht kommen (vgl. zur Anerkennung von Schmerzensgeld eines Angehörigen in Arzthaftungsfällen beispielsweise Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, 1 U 12/08 und Urteil vom 22.08.2013, 1 U 118/11; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1998, 8 U 137/98; OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010, 5 W 30/10; LG Aachen, Urteil vom 31.10.2012, 11 O 98/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1992, 8 U 78/91).
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